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Wenn wir Sie beraten dürfen dann ist das Gespräch selbstverständlich für Sie immer unverbindlich. Auch wenn wir dabei sehr detailliert vorgehen und das „Wenn und Aber“ beleuchten. Denn schließlich ist ein Wintergarten genau wie ein konventioneller Bau zu betrachten, in allen seinen Phasen und baurechtlichen Bestimmungen.
Daraus ergeben sich, neben dem eigentlichen Wunsch nach einem Wintergarten, zusätzliche Anforderungen an Sie.
Gezielte und sachkundige Beratung schützt Sie hier vor späteren unlieben Überraschungen.
Nutzen Sie ihn also, den Rat. Fachlich kompetent, sachlich, individuell und völlig unverbindlich bei Ihnen vor Ort.

Und das beste zum Schluss:
Wir übernehmen für Sie, inklusive versteht sich, die gesamte Abwicklung ab Auftrag einschließlich aller baurechtlichen Belange sowie Bauanzeige und Bauantrag.

Baurecht
Wintergärten sind genehmigungspflichtig. Bevor Sie Ihren Wintergarten planen, sollten Sie folgende baurechtlichen Fragen klären:
Wie darf das Grundstück bebaut werden?
Welche Bauform ist vorgeschrieben?
Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
Wo liegen die Baugrenzen?

Eine zuverlässige Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie mit einer unverbindlichen Bauvoranfrage, die bereits die eventuell zu beachtenden Auflagen zur Baugenehmigung erläutert.

Wir beraten sie desweiteren gerne über:
| Standortwahl | Planung | Materialwahl | Verglasung |
| Beschattung | Raumklima | und | Zubehör |







gerne beraten wir Sie.

Ihren Anruf nehmen wir unter
06672 - 7117
entgegen oder:
Sie nutzen einfach hier Ihren
| on-line-Kontakt |.


Der Sonne näher.
Wir sind für Sie da.


 
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|Quanz Metallbau |, Büro: Mengerser Str. 3, D-36132 Eiterfeld,
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fon: 06672-7117, fax: 06672-7835